Übertragung der Aufgaben des MDK an den öffentlichen Gesundheitsdienst

Die ASG Mittelfranken begrüßt die Diskussion die Aufgaben des Medizinischen Dienstes des Krankenkassen aus dem Verantwortungsbereich der Kostenträger von Gesundheits- und Pflegeleistungen auszugliedern. Da Gesundheit ein Kernbereich öffentlicher Daseinsvorsorge ist fordert die ASG Mittelfranken eine Übertragung der bisher dem MDK zugeordneten Aufgaben an den öffentlichen Gesundheitsdienst der zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben die bisher beim MDK Beschäftigten übernehmen kann.

Mit der Einrichtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sollte ein Beratungs- und Gutachterdienst geschaffen werden. Diese Einseitige Aufgabenstellung als Beratungs- und Gutachterdienst der Kranken- und Pflegeversicherung führt zu einer systembedingten Benachteiligung der Patienten. Um diese systembedingte Benachteiligung zu beenden fordert die ASG Mittelfranken die Übertragung der bisher dem MDK obliegenden Aufgaben an den öffentlichen Gesundheitsdienst. Neutrale Berater und Gutachter, die nicht im Auftrag eines Kostenträgers ihre Arbeit erbringen, können die Bedürfnisse des Menschen in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stellen. Der ÖGD könnte damit auch die bisher von Heimaufsicht (FQA) und MDK getrennt durchgeführten Prüfungen von ambulanter und stationärer Pflege übernehmen und damit einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten.

Paul Vath
Vorsitzender
ASG Mittelfranken