Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

ASG Mittelfranken
Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen
Presseinformation

Die ASG Mittelfranken begrüßt grundsätzlich die in den Koalitionsverhandlungen formal wieder hergestellte paritätische Finanzierung in der GKV.
Um die Kostensteigerung in den kommenden Jahren nicht über kassenindividuelle Zusatzbeiträge finanzieren zu müssen fordert die ASG Mittelfranken die Beitrags- bemessungsgrenze in der GKV auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung schrittweise anzuheben.
Mit dieser Anhebung werden zukünftige Ausgabensteigerungen besser auf die stärkeren Schultern in der Gesellschaft verteilt und kassenindividuelle Zusatzbeiträge können weitestgehend verhindert werden.
Die Arbeitgeber müssten sich dann trotz der Festschreibung des Arbeitgeberanteils auf 7,3% stärker an der Finanzierung der Gesundheitsausgaben beteiligen.

Paul Vath
Vorsitzender
ASG Mittelfranken