Präventionsgesetz schützt sozial Benachteiligte nicht

02. Oktober 2013

Schwarz-Gelb betreibt einen hemmungslosen Etikettenschwindel

O-Ton von Elke Ferner
„Schwarz-Gelb betreibt einen hemmungslosen Etikettenschwindel, denn das sogenannte Präventionsgesetz versagt ausgerechnet dort, wo der dringendste Handlungsbedarf besteht: Sozial Benachteiligte bleiben auch in Zukunft gesundheitlich benachteiligt. Allein die gesetzlichen Krankenkassen sollen für die Primärprävention Geld ausgeben, die private Krankenversicherung bleibt mal wieder außen vor. Von diesen Beitragsgeldern soll künftig auch die bisher steuerfinanzierte Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bezahlt werden. Das Geld fehlt, um dringend benötigte Gesundheitsförderungsprojekte in den Lebenswelten wie zum Beispiel Schule, Kita oder Pflegeheim aufzubauen und zu koordinieren. Auch bei der Korruptionsbekämpfung versagt Schwarz-Gelb. Weil ihm die Justizministerin eine Regelung im Strafrecht verboten hat, muss Minister Bahr eine völlig unsinnige Regelung im Sozialgesetzbuch treffen. Als Konsequenz werden korrupte Ärzte im Krankenhaus anders bestraft als korrupte niedergelassene Ärzte. Und Privatversicherte sind gar nicht gegen korrupte Ärzte geschützt. Die SPD ist bereit, gute Gesetze mitzutragen. So haben wir erst kürzlich den kurzfristigen Hilfemaßnahmen für Krankenhäuser zugestimmt. Dieses Gesetz jedoch ist „Murks im Doppelpack“ und erhält von uns keine Unterstützung.“

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